AGB - KEGELN UND BOWLING

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AGB

BOWLING UND KEGELN SERVICE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma BIEDERMANN MECHATRONIK aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von BIEDERMANN MECHATRONIK sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungn des Schriftformerfordernisses.

2. BIEDERMANN MECHATRONIK wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn
BIEDERMANN MECHATRONIK die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an BIEDERMANN MECHATRONIK trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei BIEDERMANN MECHATRONIK in 6068 Mils.

4. Rechnungen von BIEDERMANN MECHATRONIK sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist BIEDERMANN MECHATRONIK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der ÖNB zu verlangen, es sei denn, daß BIEDERMANN MECHATRONIK höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma BIEDERMANN MECHATRONIK nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch BIEDERMANN MECHATRONIK beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird BIEDERMANN MECHATRONIK Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.

6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Firma BIEDERMANN MECHATRONIK aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von . Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firma BIEDERMANN MECHATRONIK gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berchtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, BIEDERMANN MECHATRONIK alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

7. BIEDERMANN MECHATRONIK ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Innsbruck/Österreich.

9. Achten Sie bitte beim Empfang der zugesandten Ware(n)darauf, dass Sie mit Ihrer Unterschrift beim Paketdienst den ordnungsgemäßen Zustand der Ware(n) bestätigen. Es ist nicht möglich nach der geleisteten Unterschrift einen Transportschaden zu reklamieren. Sollte Ihnen eine Beschädigung des Kartons oder sonstige Unregelmässigkeiten auffallen, bitte wir Sie, dieses unbedingt beim Empfang zu vermerken... oder noch besser, Sie packen die Ware im Beisein des Paketdienstes aus.)

10. Sonderanfertigung     Als Sonderanfertigungen gelten alle Waren, die auf Wunsch durch Ihre Bestellung auf das von Ihnen eingegebene Maß gefertigt wurden. Sonderanfertigungen, also Arbeiten nach wünschen bzw. Vorgaben des Kunden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. ( Gravuren und Kugeln mit Kugelpass )
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